



Das Arbeitsrecht ist sowohl für Unternehmer wie Arbeit- nehmer von zentraler Bedeutung. Fehlentscheidungen bei Begründung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen für beide Seiten zu regelmäßig schwerwiegenden, nicht selten auch existenziellen Konsequenzen. Gleiches gilt für Fragen des kollektiven Arbeitsrechtes.
Um Rechtsnachteile von vornherein auszuschließen, beraten wir sie bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bereits bei der Formulierung von Arbeitsverträgen und unterstützen Sie bei Änderungen bestehender Arbeitsverhältnisse sowie deren Beendigung. Bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung von Änderungsverträgen, Kündigungen, Sozialplänen, Interessenausgleichen, der Kooperation mit Betriebs- und Personalräten sowie Sozialpartnern.
Im Streitfall, etwa bei Kündigungsschutzklagen, vertreten wir Sie schließlich auch vor den Arbeitsgerichten und begleiten Sie in betriebsverfassungs- oder personal-vertretungsrechtlichen Fragen durch ein Beschluß-verfahren.
Nicht zuletzt spielt die Mediation, also die Streitschlichtung eine immer bedeutendere Rolle.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Rechtsanwälte
Heimann Hallermann
Heßlerstraße 47
59065 Hamm
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